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Im Bundestag notiert: Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten
Berlin - Die Bundesregierung lehnt es ab, das Krankenhausfinanzierungsgesetz so zu ändern, dass die Kosten der Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.
Eine kostenneutrale Finanzierung sei für die GKV nicht möglich, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates. Es sei auch nicht wünschenswert, dass für eine Kostenkompensation Ausbildungskapazitäten in der Gesundheits- und Krankenpflege abgebaut würden. Allerdings will die Regierung die staatliche Anerkennung einer dreijährigen OTA-Ausbildung prüfen.
Drucken | 21-07-2010, 08:00:00 | Admin
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